Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsvereinbarung
- Gegenstand des Unternehmens
Der Anbieter “Gemüseacker Biestow“ bietet landwirtschaftliche Fläche an, die vom Mieter/ Nutzer angesät, bepflanzt und bewirtschaftet wird. Hierfür wird Saatgut und Pflanzgut, sowie ein Pflanzplan vom Anbieter bereitgestellt. Nach erfolgreicher Reservierung sowie bestätigtem Zahlungseingang erfolgt die Übergabe der Parzellen. Mit der Übergabe werden die Nutzungsrechte zum Zweck der Selbstversorgung für eine Saison, einschließlich Pflege und Ernte an die Kunden übertragen. Als Unternehmensplattform dient das Onlineportal: www.gemueseacker-biestow.de.
- Leistungen
Leistungsbeschreibung:
Für die Dauer einer Saison werden vom Anbieter Acker- Parzellen unterschiedlicher Größe bereitgestellt. Die Saison und damit der Nutzungszeitraum beginnt voraussichtlich Mitte April und endet Ende Oktober, so wie es die Witterung zulässt. Genaue Termine zur Übergabe und Rückgabe werden auf dem o.a. Onlineportal und per E-Mail kommuniziert.
Das Ackerland wird vor der Übergabe an den Nutzer, nach guter fachlicher Praxis vorbereitet, d.h. in der Regel gepflügt, gegrubbert und wenn möglich gestriegelt, um ein optimales Saatbett zu schaffen. Nach eingegangener Zahlung des Saisonbeitrages sowie Übergabe des Saat- und Pflanzgutes, gehen die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Ernten der Parzelle, im vorgenannten Nutzungszeitraum, auf den Mieter über. Es werden einmalig gemäß kommuniziertem Pflanzplan, Gemüsekulturen zur Aussaat und Pflanzung durch den Anbieter bereitgestellt.
Welche Gemüsearten werden angebaut:
Folgende Gemüsearten werden, in Abhängigkeit der Parzellengröße, zur Verfügung gestellt: Bohnen, Fenchel, Kartoffeln, Kohlrabi, Kürbis, Möhren, Radieschen, Rote Bete, Salate, Sellerie, Spinat, Zucchini, Zwiebeln u.a.. Es gilt der jeweilige kommunizierte und abgestimmte Pflanzplan.
- Nutzungsbedingungen:
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- Nach Übernahme einer Parzelle ist der Mieter für die Pflege, wie Hacken, Jäten, Gießen, Mulchen und Ernten zuständig. Die Parzelle muss durch den Nutzer durch regelmäßiges Hacken und Jäten von Unkraut sowie Schädlingen frei gehalten werden. Dies geschieht zum Schutz des Ackers, denn nur so kann eine unkontrollierte Ausbreitung und Verunreinigung des Bodens durch Unkräuter verhindert werden.
- Die Fläche ist jederzeit für die Mieter zugänglich, die allgemein geltenden Ruhezeiten sind zu beachten. Zum Schutz ihrer Kulturen ist das Tor (soweit vorhanden) nach jedem Verlassen abzuschließen.
- Nach den Vorgaben der ökologischen Landwirtschaft, ist der Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung von nicht ökologisch zertifizierten Saat- und Pflanzgutes nicht gestattet. Grundsätzlich wird Saat- und Pflanzgut durch den Anbieter bereitgestellt. Soll eigenes Saat- und Pflanzgut verwendet werden, muss auch dieses aus ökologischer Erzeugung stammen. Ein Nachweis erfolgt ausschließlich über die Öko-Kontrollnummer auf dem Kaufbeleg und dieser ist auf Nachfrage vorzulegen. Wir empfehlen im Falle eines Selbstkaufes immer die Rechnung und die Verpackung aufzuheben. Die Verwendung von eigenem Saat- und Pflanzgut ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Bei Unklarheiten suchen Sie deswegen bitte unbedingt das Gespäch mit uns.
- Organische Abfälle (keine Lebensmittel tierischen Ursprungs) wie Erntereste, Unkraut u.Ä. können auf dem angelegten Kompostplatz entsorgt werden. Rest- und Verpackungsmüll muss durch den Mieter mit nach Hause genommen und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften selbst entsorgt werden. Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von nicht Beachtung dieser Regel, etwaige Kosten, Auslagen und Gebühren für die Entsorgung von Müll vom Nutzer zurückzuverlangen.
- Der gepflasterte Privatweg/-straße und Grünstreifen ist nur für die An- und Abfahrt zu nutzen. Das Abstellen von Fahrzeugen etc. ist nicht zulässig. Nutzen Sie zum Parken bitte die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrraums und auf den gekennzeichneten Flächen auf dem Gelände, soweit vorhanden.
- Es stehen Gartengeräte in begrenzter Zahl zur Verfügung, diese sind wieder sauber im Gerätehaus abzustellen und einzuschließen. Beschädigte Geräte werden durch die Mieter ersetzt.
- Am Ende des Nutzungszeitraumes ist die Parzelle in einem ordnungsgemäßen und komplett abgeernteten Zustand zurückzugeben. Die gemietete Fläche der Parzelle kann individuell gestaltet werden, dauerhafte Anlagen sind nicht gestattet (da der Acker jährlich gepflügt, etc. wird). Alle in diesem Zusammenhang verwendeten Materialien müssen am Ende des Nutzungszeitraumes wieder restlos entfernt werden.
- Keine Haftung kann für:
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- Ernteausfälle, Missernten, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder durch Dritte verursacht werden,
- selbst mitgebrachte Gegenstände,
- Schäden an Gegenständen Dritter durch die Mieter
- Unfälle bei der Bearbeitung der Parzellen, der Benutzung des Geländes
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übernommen werden.
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- Mit der Überweisung des Saisonbeitrages werden die obengenannten Bedingungen anerkannt.
- Haftung
Der Anbieter “Gemüseacker Biestow“ wird von sämtlichen Haftungsansprüchen freigestellt, dies gilt insbesondere für Unfälle, Ernterisiken verursacht durch höhere Gewalt und / oder mitgebrachte Gegenstände. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters. In allen anderen Fällen haftet der Anbieter nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
Der Anbieter haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen sowie für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Der Anbieter distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten der Homepage auf externen Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in gegebenenfalls eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
- Widerrufsrecht
Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dafür bedarf es keiner Begründung, der Widerruf hat lediglich als Widerrufserklärung in Textform an den Anbieter “Gemüseacker Biestow“ per Mail an
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter die bereits empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten.
- Außerordentliche Kündigung
Im Falle der nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung seiner Fläche kann der Anbieter “Gemüseacker Biestow“ , die Vereinbarung zur Flächennutzung nach schriftlicher Abmahnung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.